BF17

Du bist noch 17? – Gar kein Problem

Begleitetes Fahren ab 17. Mit unserem Programm kannst du schon jetzt sicher und selbstbewusst die Straßen erobern.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Voraussetzungen Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Mindestalter

Du kannst mit der Fahrausbildung beginnen, sobald du 16,5 Jahre alt bist.

Begleitpersonen

Mindestens eine Begleitperson muss bei der Beantragung des Führerscheins angegeben werden. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Erste-Hilfe-Kurs

Du musst einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der dich auf Notfallsituationen im Straßenverkehr vorbereitet.

Sehtest

Ein Sehtest ist notwendig, um zu bestätigen, dass deine Sehfähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs ausreicht.

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.

Praktische Prüfung

Die praktische Fahrprüfung darfst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren.

Auf jeden Fall! Auch wenn nur ein halbes Jahr begleitet wird – Lohnt es sich zu 100%.

Alleine fahren darfst du ab deinem 18. Geburtstag.

Sofort mit Erteilung der „Prüfungsbescheinigung“.

Als Begleitperson kann jede Person eingetragen werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat.

Du kannst mehrere Begleitpersonen haben.

Jede Begleitperson muss allerdings einzeln eingetragen werden.

Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.

Die praktische Fahrprüfung darfst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren.

Ja, für Fahrer, die am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, gilt während der Probezeit oder nach Erreichen des 21. Lebensjahres die 0,0 Promille-Grenze. Die Promillegrenze für die eingetragene Begleitperson beträgt 0,5 Promille.

Verstöße gegen die Begleitetes Fahren ab 17 – Regeln, wie das Fahren ohne eingetragene Begleitperson oder das Überschreiten der Alkoholgrenze, können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Let’s go

Hast du Fragen?

Beginne deine Reise in die Unabhängigkeit und melde dich noch Heute für deine Fahrausbildung an.

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